FSJ und BFD von A-Z

Alter
Das FSJ eignet sich für alle, die ihre Vollschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Den Bundesfreiwilligendienst (BFD) können Männer und Frauen jeden Alters absolvieren. Sie müssen nur ihre Vollschulpflicht erfüllt haben.

Anfangszeit
Ein Freiwilligendienst beim DRK kann jederzeit begonnen werden. In der Regel starten die Freiwilligendienste am 1. September eines jeden Jahres.

Arbeitszeit
Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Manche Einsatzstellen erfordern Wochenend-, Nacht- oder Spätdienste.
Freiwillige über 27 Jahren können am BFD auch in Teilzeit ab 20 Stunden teilnehmen.

Ausbildungsplatz
Das Freiwillige Soziale Jahr und der BFD gelten nicht als Ausbildung. Die Dienste können aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern. Oftmals werden sie auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt.

Arbeitslosengeld II
ALG II-Empfänger können grundsätzlich am BFD und FSJ teilnehmen. Während eines BFDs sind ALG II-Bezieher nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Bis auf einen Selbstbehalt von 175 EUR wird das Entgelt auf ALG II angerechnet.
Darüber hinaus kann ein volljähriger ALG II-Empfänger einen Beitrag von 30,- Euro monatlich als Beitrag zur privaten Versicherung absetzen.

Bewerbung
Engagierte Mitmacher können sich direkt online bei den DRK-Freiwilligendienste-Trägern in NRW für einen Freiwilligendienst bewerben.

Dauer
Das FSJ und der BFD dauern in der Regel 12, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. Unter besonderen Voraussetzungen ist auch ein Einsatz von bis zu 24 Monaten möglich. Ein FSJ im Ausland kann nicht verlängert werden, es dauert höchstens 12 Monate.

Einsatzstellen
Die DRK-Freiwilligendienste-Träger in NRW vermitteln je nach Interessensbereich unterschiedliche Einsatzstellen wie beispielsweise: Betreuung von Menschen mit Behinderung, Blutspendedienst, Fahrdienste, Kinder- und Jugendarbeit, Krankenhäuser, Mobile Soziale Dienste, Psychiatrien, Rettungsdienst, Schulen, Seniorenhilfe, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit und Zivil- und Katastrophenschutz.

Fahrtkosten
Freiwillige erhalten einen Ausweis, der sie – wie auch ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis – zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt. Teilweise gibt es auch Ermäßigungen in Kinos oder Schwimmbädern etc. – das Nachfragen lohnt sich!

Fachhochschulreife
Manche Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, erkennen FSJ und BFD in Verbindung mit dem vollendeten 12. Schuljahr als Fachhochschulreife an.

Kindergeld
Während des FSJ und BFD bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

Pädagogische Begleitung & Seminare
Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das DRK berät seine Helfer in allen Belangen rund um die Arbeit. Die Freiwilligendienste werden von pädagogischen Seminaren begleitet, die in der Regel 25 Tage umfassen. Für über 27-Jährige gibt es abweichende Regelungen, die am besten direkt beim Träger erfragt werden. Die Seminare vermitteln soziale, persönliche, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen und informieren über die Einsatzfelder. Sie führen generell in den Freiwilligendienst beim DRK ein und geben einen Überblick über die Rotkreuzbewegung. Zudem können sich die Teilnehmer eigene Themen erarbeiten, die sie persönlich interessieren. Darüber hinaus bieten die Seminare die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die Praxiserfahrungen auszutauschen.
Für manche Einsatzbereiche werden die Freiwilligen von den Einsatzstellen auch durch speziell zugeschnittene Zusatzseminare geschult. Hierzu gehören z.B.: Gruppenleiterlehrgänge, Fahrtrainings und die Ausbildung zum Rettungshelfer – Qualifikationen die auch nach dem Freiwilligendienst die Vita bereichern und Berufschancen erhöhen.

Praktikum
Das FSJ wird auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. Ob und in welchem Umfang dies auch für den BFD gilt, kann bei der Ausbildungsstätte erfragt werden.

Sozialversicherung
Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Studienplatz
Wer sich auf einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm zu Beginn oder während des FSJ zugewiesenen wurde, hat Vorrang vor allen übrigen Bewerbern. Das FSJ kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt. Ob und in welchem Umfang dies auch für den BFD gilt, kann bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Taschengeld
Freiwillige erhalten von den Trägern ein angemessenes Taschengeld. Wie hoch dieses ausfällt, erfahren die Freiwilligen auf der Homepage der Träger oder auf Nachfrage.

Urlaub
Während des Freiwilligendienstes besteht bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von mindestens  24 Tagen. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch. In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen; für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Zeugnisse
Die Einsatzstelle bzw. der Träger stellt jedem Freiwilligen auf Wunsch ein individuelles Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

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